Das Jahressteuergesetz 2010 – und die Erhöhung des Körperschaftsteuerguthabens
Eine Ermittlung des Körperschaftsteuerguthabens auf der Basis der § 36, § 37 Abs. 1 KStG 2002 in der (Neu-)Fassung des JStG 2010 scheidet aus, wenn die Endbestände i.S. des § 36 Abs. 7 KStG 1999...
View ArticleErhöhung des Körperschaftsteuerguthabens aufgrund gesetzlicher Neuregelung im...
Nach § 37 Abs. 5 Satz 1 KStG 2002 i.d.F. des SEStEG hat die Körperschaft innerhalb eines Auszahlungszeitraums von 2008 bis 2017 einen Anspruch auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens in zehn...
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